ACHTUNG! Keine Besuchsmöglichkeiten an folgenden Tagen:
"Haus Greefsgarten" am Freitag, den 26. Februar 2021
"Haus am Nordkanal" am Samstag, den 27. Februar 2021
An diesen Tagen finden in den jeweiligen Einrichtungen die Covid-19 Schutzimpfungen statt. Bewohnerbesuche sind an diesen Tagen leider nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
!!! Achtung, Aktualisierung vom 10. Februar 2021 !!!
Am Samstag, den 05.02.2021, sind sowohl die neue Coronatestungsverordnung (CoronaTestVO) als auch die geänderten Allgemeinverfügungen für die Bereiche Pflege und Eingliederungshilfe in Kraft getreten.
Hier möchten wir insbesondere auf den folgenden § 3 Stationäre Pflegeeinrichtungen, hier Absatz 7, der CoronaTestVO hinweisen:
Besucherinnen und Besuchern ist ein Coronaschnelltest anzubieten. Sie dürfen die Einrichtung nur betreten,
wenn ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorliegt. Über Ausnahmen für Personen,
bei denen ein Coronaschnelltest aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen nicht durchgeführt werden kann, entscheidet die Einrichtungsleitung.
Somit gilt für unsere Einrichtung, dass ab sofort nur noch Besucherinnen und Besucher der Zutritt gestattet wird, die ein
negatives PoC-Schnelltestergebnis nachweisen können, welches nicht älter als 48 Stunden ist.
!!! Achtung, Aktualisierung ab dem 24.12.2020: !!!
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat die Allgemeinverfügungen mit Wirkung zum 24.12.2020 dahingehend geändert, dass Besuchern, die angebotene POC-Tests ablehnen, der Zutritt zu verweigern ist. Dies gilt nicht, wenn medizinische Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung dieser Testung entgegenstehen oder nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine PoC-Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist (Ziffer 2.5 AVPflegeundBesuche und Ziffer 5.2 AVEGHSozH).
Somit gilt für unsere Einrichtung, dass ab sofort nur noch Besucherinnen und Besucher der Zutritt gestattet wird, die ein
negatives PoC-Schnelltestergebnis nachweisen können, welches nicht älter als 72 Stunden ist.
Wir bieten den Besucherinnen und Besuchern an, diesen PoC-Schnelltest durchzuführen. Hierzu verweisen wir auf unsere
unten aufgeführten Zeiten.
Liebe Angehörige und Gäste unserer Bewohnerinnen und Bewohner,
unsere Besuchszeiten haben sich verändert. Nachfolgend finden sie unsere aktuellen Besuchszeiten, sowie die Zeiten, in denen PoC-Schnelltests für Besucher angeboten werden.
Wir weisen zudem darauf hin, dass ab dem 16.12.2020 gemäß Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAV Pflege und Besuche) das Tragen einer FFP2-Maske innerhalb der Pflegeeinrichtungen für Besucher verpflichtend ist!
Als FFP2-Maske werden FFP2-Masken ohne Ventil oder Masken nach dem Standard KN-95 verstanden.
Die Besuche sind auf je zwei Besuche pro Tag und Bewohner von maximal 2 Personen, im Außenbereich 4 Personen beschränkt.
Besuchszeiten Haus Greefsgarten:
Montag: 14.00 – 19.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 11.45 Uhr
Mittwoch: 14.00 – 16.45 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 11.45 Uhr
Freitag: 14.00 – 16.45 Uhr
Samstag: 13.30 – 16.15 Uhr
Sonntag: 09.00 – 10.45 Uhr
Besuchszeiten außerhalb dieser Regelung sind zwingend mit der Sozialen Betreuung telefonisch abzusprechen (Rufnummer 02162/373-186)!
Testzeiten (PoC-Test) für Besucher Haus Greefsgarten
Montag: 17.00 – 19.00 Uhr
Dienstag: 09.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag: 09.30 – 11.30 Uhr
Samstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Besuchszeiten Haus am Nordkanal:
Die Koordination der Besuchstermine erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung durch die Soziale Betreuung
Montag: 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 16.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag: 13.00 – 16.00 Uhr
Sonntag: 10.00 – 13.30 Uhr
Um die Besuche organisieren zu können, ist weiterhin zwingend eine Terminabsprache mit unserer Sozialen Betreuung in den oben genannten Zeiten unter der Telefonnummer 02162/8190-288 notwendig.
Testzeiten (PoC-Test) für Besucher Haus am Nordkanal
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 16.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Samstag: 13.00 – 16.00 Uhr
Der Einlass erfolgt in beiden Einrichtungen über den ausgewiesenen Nebeneingang.
Bei Ihrem Besuch werden Sie aufgefordert werden, unsere „Informationen zur Besuchsregelung“ zur Kenntnis zu nehmen und den Bogen „Kurzscreening für Besucher“ auszufüllen. Zusätzlich wird eine Temperaturmessung bei den Besuchern vorgenommen.
Beide Formulare stehen ebenfalls hier zum Download bereit.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Schutze und zum Wohle unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Sozialen Betreuungen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Einrichtungsleitungen
Download hier:
Informationen zur Besuchsregelung
Kurzscreening für Besucher