
Mitreden und mitgestalten erwünscht
Selbstverständlich können sich unsere Bewohner in die Ausgestaltung ihrer Lebensumstände in unserem Seniorenzentrum einbringen. Wir begrüßen es sehr, wenn sie ihre Rechte nach dem WTG wahrnehmen. Dabei werden sie vom Bewohnerbeirat vertreten.
Das bedeutet: Nach WTG haben die Bewohner ein Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht in Angelegenheiten des Hausbetriebes wie z.B. Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung, welches durch den Beirat wahrgenommen wird. Die Mitwirkung- und Mitbestimmungsmöglichkeiten gelten insbesondere auch für die Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung in der Einrichtung sowie für die Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts-, und Prüfungsvereinbarungen.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Insgesamt gesehen stellt der Beirat das Bindeglied zwischen den Heimbewohnern und der Einrichtungsleitung dar. Der Sinn und Zweck dieses wichtigen Mitbestimmungsgremiums ergibt sich aus dem Grundsatz, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner zu jeder Zeit das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben haben. Bei dessen Ausgestaltung unterstützt und hilft der Beirat.
Die Mitglieder des Beirates haben sind mit verschiedenen Aufgaben betraut. Sie heißen zum Beispiel jeden neuen Bewohner persönlich willkommen. In der ersten Zeit helfen sie bei der Eingewöhnung in der neuen Umgebung. Falls es Beschwerden oder Wünsche gibt, tragen sie diese in den Beiratssitzungen vor. Darüber hinaus überbringen sie zu den Geburtstagen ihre Glückwünsche sowie ein kleines Präsent des Hauses.
Die Beiratsitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt. Dort werden die Anregungen sowie die Kritik der Bewohner erörtet. Falls gewünscht, berät und unterstützt eine Mitarbeiterin der sozialen Betreuung den Beirat bei dessen Aufgaben.